Gefährdungsbeurteilung - Verdeckte Gefahrstoffe bei Abbruch- und Rückbauvorhaben bei Gebäuden
Der Arbeitsschutz der Beschäftigten ist in unterschiedlichen Gesetzen und Regeln festgelegt. Grundlage bilden unter anderem das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG),die Baustellen-verordnung (BaustellV) und die Regeln des Arbeitsschutzes auf Baustellen. Vor Beginn von Abbruch- und Rückbauvorhaben ist es daher im Hinblick auf den Schutz der Beschäftigten absolut notwendig, das Gebäude auf Gefahrstoffe zu überprüfen und die gesetzlich erforderliche Dokumentation zu erstellen. Aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben sich die Maßnahmen zum Arbeitsschutz, die im A & S - Plan (Arbeits- und Sicherheitsplan) detailliert aufgeführt werden müssen. Sprechen Sie uns an. Wir untersuchen im Rahmen einer Erstbegehung für Sie die zum Abbruch anstehenden Gebäude auf Gefahrstoffe, erstellen für Sie die Gefährdungsbeurteilung zum Rückbauprojekt und führen diese im Verlauf der Rückbauarbeiten fort. Auf Basis der ermittelten Gefahrstoffe und deren Ausmaße erstellen wir für Sie die Gefährdungsbeurteilung, erstellen ein Sanierungskonzept und legen geeignete Schutzmaßnahmen im A&S-Plan fest, um Ihre Beschäftigten bestmöglich vor den ermittelten Gefahrstoffen zu schützen. |