Bei Bränden entstehen oft große Mengen an toxischen Verbindungen, die sich als Rauch, Ruß und anderen Verbrennungsrückständen auf Bauteilen niederschlagen. Vor der Sanierung von Haus- und Wohnungbränden ist es aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen daher notwendig eine Gefährdungseinschätzung nach VdS 2357 vorzunehmen und die Brandbereiche in Gefahrenbereiche (GB) einzustufen.
Hierzu ist eine umfangreiche Sachkenntnis der bei Bränden zu erwartenden Gefahrstoffe, deren Wirkung auf den Menschen (Toxizität) und über deren Quellen bei Bränden erforderlich. Bei vorliegen der Gefahrenklasse 1 oder höher muss eine Sachkunde nach BGR 128 vorliegen. Sollten Sie nicht über die notwendige Sachkunde verfügen, übernehmen wir für Sie...
- Begehung und Begutachtung des Brandschadens
- erste Gefährdungseinschätzung vor Ort und Festlegung der Maßnahmen nach einem Brand
- Probennahmen und Probenanalyse zur Ermittlung der Kontamination durch brandkausale Gefahrstoffe
- Gefährdungseinschätzung nach VdS 2357, Festlegung der Gefahrenbereiche
- Beratung bei der Auswahl geeigneter Sanierungsverfahren in Kooperation mit der Sanierungsfirma
- Überprüfung sanierungsbegleitender Maßnahmen
- Festlegung von Schutzmaßnahmen (Umwelt- und Arbeitsschutz)
- Messtechnische Überprüfung des Sanierungserfolges
Nach einer Brandschadensanierung wird dringend empfohlen, die Räumlichkeiten auf Rückstände von PAK, Dioxine, Furane und PCB durch eine Sanierungskontrolle untersuchen zu lassen. Erkrankungen von Bewohner durch unsachgemäße Sanierungsmaßnahmen können bei konkretem Nachweis der Schadstoffe durch einen Sachverständigen zu hohen Schadensersatzforderungen führen.
Haben Sie Fragen? Wir sind gerne für Sie da.