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Vorsicht AsbestDer Arbeits- und Sicherheitsplan (A+S – Plan) nach BGR 128 ist immer dann zu erstellen, wenn Arbeiten in kontaminierten Bereichen durchgeführt werden, unabhängig von der Größe der Baumaßnahme, der Anzahl der tätigen Unternehmen und Arbeitnehmer und ebenso unabhängig von der Einstufung der vorhandenen Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Der A+S - Plan behandelt in der Hauptsache den Umgang mit und die Gefährdungen durch die vorhandenen oder zu vermutenden Gefahrstoffe und legt die zu treffenden Schutzmaßnahmen konkret fest, wie die die Beschäftigten zu schützen sind. Ist auf einer Baustelle in kontaminierten Bereichen ein SiGe-Plan zu erstellen, sind sämtliche Gefährdungen, die mit der Durchführung der Baumaßnahme zusammenhängen, zu erfassen, d. h. auch die Gefährdung bei der Durchführung von „besonders gefährlichen Arbeiten“. Da sich der A+S-Plan speziell mit Gefährdungen, die sich aus der Kontamination durch Gefahrstoffe ergeben, befasst, erfüllt er für diesen Teilbereich des SiGe-Plans auch die Anforderungen der BaustellV. Somit stellt bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen der A+S-Plan nach BGR 128 einen Bestandteil des allumfassenden SiGe-Planes dar.

 
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